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www. DauerLauf-Mittelhessen.de
Letzte Aktualisierung: 01.06.2010

 

 

 

 

 

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DauerLauf Mittelhessen Laufschule AGB/Allgemeine Mitglieds-Bedingungen

Allgemeine Mitglieds-Bedingungen (AGB)
Stand: 01.09.2008

www.DauerLauf-Mittelhessen.de

Voraussetzung für die DauerLauf-Mitgliedschaft ist das wahrheitsgemäße Ausfüllen und Unterschreiben des DauerLauf-Fragebogens vom Interessenten und sein Weiterleiten an DauerLauf. Nach Annahme des Antrags durch die Laufschule ist man DauerLauf-Mitglied.

Es gibt 2 Dauerlauf-Mitgliedschaften:

A)
Nutzt das Mitglied mindestens 2 von DauerLauf betreute Lauftermine pro Monat, ist es ein(e) DauerLäufer(in) o.T. (o. T. = ohne Trainingsplan).

 

:Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft endet automatisch, sobald der DauerLäufer / die DauerLäuferin über einen zusammenhängenden Zeitraum von 3 Monaten nicht an mindestens 6 von DauerLauf betreuten Trainingseinheiten teilgenommen hat.

 

:Leistungen:

- Eingangscheck - Wettkampf-Betreuung bei ausgewählten Laufveranstaltungen - vergünstigte Teilnahme an Trainingslagern/-urlauben, bei Einzel- und Gruppentrainings-Einheiten.

 

:Beitrag:

Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus den Teilnahmekosten an den von DauerLauf betreuten Laufeinheiten. Die Preisliste wird jedem Mitglied bei Anmeldung ausgehändigt. Zusätzlich können die Preise im Internet eingesehen (::Dauerlauf::, Preisliste und ::Aktuelles::) oder bei DauerLauf erfragt werden (Telefon, Email). Beitragserhöhungen werden jedem Mitglied 1 Monat vor ihrer Aktivierung mitgeteilt. Am Monatsanfang wird eine Rechnung über die in Anspruch genommenen DauerLauf-Dienstleistungen des Vormonats erstellt und dem Mitglied zugeschickt. Der Rechnungsbetrag muss dann spätestens 10 Tage nach Rechnungszugang dem DauerLauf-Konto gutgeschrieben sein.

 

:Kündigung:

Die Kündigung kann schriftlich erfolgen und ist dann sofort wirksam - alle Vergünstigungen enden dann ebenfalls sofort.

Die Kündigung kann von beiden Vertragsparteien ausgesprochen werden.

Gerät ein Mitglied mit mindesten 2 Monatsbeiträgen in Verzug, kann DauerLauf dem Mitglied fristlos kündigen. Die Zahlungsverpflichtung des Mitglieds bleibt hiervon unberührt. DauerLauf behält sich vor, bei Zahlungsverzug eine angemessene Mahngebühr und Ersatz für entstandene Kosten einzufordern.

 

B)
Sobald die DauerLauf-Dienstleistung "Trainingsplan" genutzt wird, ist man ein DauerLauf-Mitglied m.T. (m. T. = mit Trainingsplan), für das unten Stehendes gilt.

 

:Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft wird zunächst für die Dauer von 3 Monaten geschlossen und verlängert sich dann stillschweigend um jeweils einen weiteren Monat, wenn nicht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt wurde. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

 

:Leistungen:

- Eingangscheck - Trainingsplan für die Dauer der Mitgliedschaft - individuelle Trainingsbetreuung - Wettkampf-Betreuung bei ausgewählten Laufveranstaltungen - vergünstigte Teilnahme an Trainingslagern/-urlauben, bei Einzel- und Gruppentrainings-Einheiten. - Tipps & Tricks rund um den Laufsport - "Telefon-Hotline".

 

:Beitrag:

Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus den Kosten für den Trainingsplan und der Teilnahme an anderen Dienstleistungen von DauerLauf. Die Preisliste wird jedem Mitglied bei Anmeldung ausgehändigt. Zusätzlich können die Preise im Internet eingesehen (::Dauerlauf::, Preisliste und ::Aktuelles::) oder bei DauerLauf erfragt werden (Telefon, Email). Beitragserhöhungen werden jedem Mitglied 1 Monat vor ihrer Aktivierung mitgeteilt. Am Monatsanfang wird eine Rechnung über die in Anspruch genommenen DauerLauf-Dienstleistungen des Vormonats erstellt und dem Mitglied zugeschickt. Der Rechnungsbetrag muß dann spätestens 10 Tage nach Rechnungszugang dem DauerLauf-Konto gutgeschrieben sein.

 

:Kündigung:

Die Kündigung muß schriftlich erfolgen, wobei der Absendetermin der Kündigung maßgeblich ist.

Die Kündigung kann von beiden Vertragsparteien ausgesprochen werden.

Gerät ein Mitglied mit mindesten 2 Monatsbeiträgen in Verzug, kann DauerLauf dem Mitglied fristlos kündigen. Die Zahlungsverpflichtung des Mitglieds bleibt hiervon unberührt. DauerLauf behält sich vor, bei Zahlungsverzug eine angemessene Mahngebühr und Ersatz für entstandene Kosten einzufordern.

 

:Salvatorische Klausel:

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt.