| Allgemeine
Mitglieds-Bedingungen (AGB) Stand: 05.12.2011 
Voraussetzung
für die DauerLauf-Mitgliedschaft ist das wahrheitsgemäße Ausfüllen und Unterschreiben
des DauerLauf-Fragebogens vom Interessenten und sein Weiterleiten an DauerLauf.
Nach Annahme des Antrags durch die Laufschule ist man DauerLauf-Mitglied. :Mitgliedschaft: Die
Mitgliedschaft wird für einen festen Zeitraum von 3 Monaten, 6 Monaten oder 12
Monaten geschlossen und verlängert sich stillschweigend um den gleichen Zeitraum
der zuletzt gebucht war (zu gleichen Bedingungen), wenn nicht mit einer Frist
von zwei Wochen zum Ablauf schriftlich gekündigt wurde. Die Mitgliedschaft ist
nicht übertragbar. :Leistungen: Einzel-
und Gruppentrainingsbetreuung in Mittelhessen und Siegerland /// Wettkampf-Betreuung
bei ausgewählten Laufveranstaltungen /// vergünstigte Teilnahme an DauerLauf-Reisen
(Lauf-Wochenenden und Trainingslagern), Motto- und Erlebnisläufen. Kann
DauerLauf eine schon bezahlte Dienstleistung innerhalb des gebuchten Zeitraums
der Mitgliedschaft nicht erbringen (Verletzung, Erkrankung o. ä.), so wird der
gebuchte Zeitraum zunächst um 4 Wochen verlängert. Wird die schon bezahlte Dienstleistung
dann immer noch nicht erbracht, wird ihr Wert nach Willen des betroffenen Mitglieds
entweder erstattet oder per Gutschrift verrechnet. :Beitrag: Der
Beitrag muss vom Mitglied zum 20. des laufenden Monats auf das DauerLaufkonto
überwiesen worden sein (Eingang). Die Kosten für Einzeltraining, sporadisches
Training (ohne DauerLauf-Mitgliedschaft), Wettkampf-Betreuung, DauerLauf-Reisen
(Lauf-Wochenenden, Trainingslager), Motto- und Erlebnisläufen bzw. -touren werden
separat abgerechnet. Die
aktuellen Preislisten für Einzel- und Gruppentraining werden jedem Mitglied bei
Anmeldung bzw. Änderung ausgehändigt. Zusätzlich können die Preise im Internet
eingesehen (::Dauerlauf (allgemein)::, Preisliste (pdf) und ::Aktuelles::) oder
bei DauerLauf erfragt werden (Telefon, Email). Beitragserhöhungen werden jedem
Mitglied 1 Monat vor ihrer Aktivierung mitgeteilt. :Kündigung: Die
Kündigung muß schriftlich und spätestens bis zwei Wochen vor Ablauf des gebuchten
Leistungspaketes erfolgen - ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend
des zuletzt genutzten Leistungspakets. Die
Kündigung kann von beiden Vertragsparteien ausgesprochen werden. Gerät
ein Mitglied mit mindesten 2 Monatsbeiträgen in Verzug, kann DauerLauf dem Mitglied
fristlos kündigen. Die Zahlungsverpflichtung des Mitglieds bleibt hiervon unberührt.
DauerLauf behält sich vor, bei Zahlungsverzug eine angemessene Mahngebühr und
Ersatz für entstandene Kosten einzufordern. :Salvatorische
Klausel: Sollte
eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der
anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil
unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten,
eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die
dem Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt. |