| Allgemeine
Mitglieds-Bedingungen (AGB) Stand: 01.09.2008 
Voraussetzung
für die DauerLauf-Mitgliedschaft ist das wahrheitsgemäße Ausfüllen und Unterschreiben
des DauerLauf-Fragebogens vom Interessenten und sein Weiterleiten an DauerLauf.
Nach Annahme des Antrags durch die Laufschule ist man DauerLauf-Mitglied. Es
gibt 2 Dauerlauf-Mitgliedschaften: A) Nutzt
das Mitglied mindestens 2 von DauerLauf betreute Lauftermine pro Monat, ist es
ein(e) DauerLäufer(in) o.T. (o. T. = ohne Trainingsplan). |
:Mitgliedschaft: Die
Mitgliedschaft endet automatisch, sobald der DauerLäufer / die DauerLäuferin über
einen zusammenhängenden Zeitraum von 3 Monaten nicht an mindestens 6 von DauerLauf
betreuten Trainingseinheiten teilgenommen hat. :Leistungen: -
Eingangscheck - Wettkampf-Betreuung bei ausgewählten Laufveranstaltungen - vergünstigte
Teilnahme an Trainingslagern/-urlauben, bei Einzel- und Gruppentrainings-Einheiten. :Beitrag: Der
Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus den Teilnahmekosten an den von DauerLauf
betreuten Laufeinheiten. Die Preisliste wird jedem Mitglied bei Anmeldung ausgehändigt.
Zusätzlich können die Preise im Internet eingesehen (::Dauerlauf::, Preisliste
und ::Aktuelles::) oder bei DauerLauf erfragt werden (Telefon, Email). Beitragserhöhungen
werden jedem Mitglied 1 Monat vor ihrer Aktivierung mitgeteilt. Am Monatsanfang
wird eine Rechnung über die in Anspruch genommenen DauerLauf-Dienstleistungen
des Vormonats erstellt und dem Mitglied zugeschickt. Der Rechnungsbetrag muss
dann spätestens 10 Tage nach Rechnungszugang dem DauerLauf-Konto gutgeschrieben
sein. :Kündigung: Die
Kündigung kann schriftlich erfolgen und ist dann sofort wirksam - alle Vergünstigungen
enden dann ebenfalls sofort. Die
Kündigung kann von beiden Vertragsparteien ausgesprochen werden. Gerät
ein Mitglied mit mindesten 2 Monatsbeiträgen in Verzug, kann DauerLauf dem Mitglied
fristlos kündigen. Die Zahlungsverpflichtung des Mitglieds bleibt hiervon unberührt.
DauerLauf behält sich vor, bei Zahlungsverzug eine angemessene Mahngebühr und
Ersatz für entstandene Kosten einzufordern. B) Sobald
die DauerLauf-Dienstleistung "Trainingsplan" genutzt wird, ist man ein DauerLauf-Mitglied
m.T. (m. T. = mit Trainingsplan), für das unten Stehendes gilt. |
:Mitgliedschaft: Die
Mitgliedschaft wird zunächst für die Dauer von 3 Monaten geschlossen und verlängert
sich dann stillschweigend um jeweils einen weiteren Monat, wenn nicht mit einer
Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt wurde. Die Mitgliedschaft
ist nicht übertragbar. :Leistungen: -
Eingangscheck - Trainingsplan für die Dauer der Mitgliedschaft - individuelle
Trainingsbetreuung - Wettkampf-Betreuung bei ausgewählten Laufveranstaltungen
- vergünstigte Teilnahme an Trainingslagern/-urlauben, bei Einzel- und Gruppentrainings-Einheiten.
- Tipps & Tricks rund um den Laufsport - "Telefon-Hotline". :Beitrag: Der
Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus den Kosten für den Trainingsplan und
der Teilnahme an anderen Dienstleistungen von DauerLauf. Die Preisliste wird jedem
Mitglied bei Anmeldung ausgehändigt. Zusätzlich können die Preise im Internet
eingesehen (::Dauerlauf::, Preisliste und ::Aktuelles::) oder bei DauerLauf erfragt
werden (Telefon, Email). Beitragserhöhungen werden jedem Mitglied 1 Monat vor
ihrer Aktivierung mitgeteilt. Am Monatsanfang wird eine Rechnung über die in Anspruch
genommenen DauerLauf-Dienstleistungen des Vormonats erstellt und dem Mitglied
zugeschickt. Der Rechnungsbetrag muß dann spätestens 10 Tage nach Rechnungszugang
dem DauerLauf-Konto gutgeschrieben sein. :Kündigung: Die
Kündigung muß schriftlich erfolgen, wobei der Absendetermin der Kündigung maßgeblich
ist. Die
Kündigung kann von beiden Vertragsparteien ausgesprochen werden. Gerät
ein Mitglied mit mindesten 2 Monatsbeiträgen in Verzug, kann DauerLauf dem Mitglied
fristlos kündigen. Die Zahlungsverpflichtung des Mitglieds bleibt hiervon unberührt.
DauerLauf behält sich vor, bei Zahlungsverzug eine angemessene Mahngebühr und
Ersatz für entstandene Kosten einzufordern. :Salvatorische
Klausel: Sollte
eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der
anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil
unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten,
eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die
dem Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt. |